Mitglieder des Güteschutzverbandes Betonschalungen Europa e.V.
alkus GmbH & Co. KG Kunststoffverbundsysteme
DSI Holding GmbH
Hünnebeck Deutschland GmbH
Institut für Baubetrieb Technische Universität Darmstadt
Klöpfer Construction Klöpferholz GmbH & Co. KG
Wilhelm Layher GmbH & Co KG
Mayer Schaltechnik GmbH
NOE-Schaltechnik Georg Meyer-Keller GmbH + Co. KG
Paschal-Werk G. Maier GmbH
Peri SE Schalung Gerüst Engineering
Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG
Ulma logo
Hochschule Biberach – Institut für innovatives Bauen und Projektmanagement
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern. Es muss die vom Verband festgelegten Kriterien und Regeln einhalten. Einzelheiten sind in einem Verhaltenskodex festgelegt, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Richtlinien dieses Verhaltenskodexes zu achten und diesen nicht zu verletzen.
Mitglieder im GSV können gemäß Satzung werden:
Systemschalungshersteller
Händler und Zulieferer der Systemschalungshersteller
Natürliche Personen
die auf dem Gebiet der Konstruktion, Bemessung und/oder Anwendung von Betonschalungen wissenschaftlich tätig sind.
Unternehmen
die Produkte entwickeln und herstellen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Betonschalungssystemen verwendet werden, können assoziiertes Mitglied werden.
Bauunternehmen
die Betonschalungssysteme im Rahmen ihrer gewerblichen Bautätigkeit professionell einsetzen, können als Anwendermitglieder aufgenommen werden.
Antrag auf Mitgliedschaft im GSV
1
Formloser Antrag auf Mitgliedschaft einschließlich relevanter Angaben zum Unternehmen in Schriftform, gerichtet an
Güteschutzverband Betonschalungen Europa e.V. (GSV)
Rehhecke 80, 40852 Ratingen
2
Prüfung des Antrags durch den erweiterten Vorstand des GSV. Im Falle einer grundsätzlich positiven Beurteilung des Antrags wird der Verhaltenskodex zur Unterschrift zugesendet. Dieser ist nach Unterzeichnung der Geschäftsstelle des GSV zuzustellen.
3
Nach Eingang des unterzeichneten Verhaltenskodex wird seitens des GSV die Rechnung für die Aufnahmegebühr sowie für den aktuellen Jahresmitgliedsbeitrag gestellt.
4
Nach Zahlungseingang ist die Mitgliedschaft wirksam.